Tarife


Tarifreglement

 

Der Verein KiTa Schnäggehüsli bietet Betreuungsplätze für Kinder ab der

14. Woche bis und mit der 2. Klasse an. In der KiTa Schnäggehüsli werden auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut. Kinder in sozialen Notsituationen werden aufgenommen, bis ein regulärer Platz für diese gefunden ist, soweit in der KiTa Schnäggehüsli die notwendigen Kapazitäten dafür vorhanden sind. Die KiTa Schnäggehüsli ist öffentlich zugänglich sowie konfessionell und politisch neutral.

 

Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine des Kantons Bern können bei der KiTa Schnäggehüsli eingelöst werden. Ein allfälliger Anspruch auf Betreuungsgutscheine ist durch die Eltern bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zur prüfen. Zuständig für die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde.

 

Tarife

Die nachfolgenden Tarife gelten für alle Eltern und unabhängig von der Ausstellung allfälliger Betreuungsgutscheine.

 

Babys bis

12 Monate

Betreuung

Verpflegung

Tagestarif

Monatspauschale Betreuungstag

Ganzer Tag

139.-

*******

139.-

556.-

Vorschulkinder

ab 12 Monate

Betreuung

Verpflegung

Tagestarif

Monatspauschale Betreuungstag

Ganzer Tag

110.-

7.-

117.-

468.-

Schulkinder

ab KiGa-Eintritt

Betreuung

Verpflegung

Tagestarif

Monatspauschale Betreuungstag

Ganzer Tag*

83.-

7.-

90.-

360.-

Vormittag mit Mittagessen

62.-

6.-

68.-

272.-

Nachmittag mit Mittagessen

62.-

6.-

68.-

272.-

 

* Der Tarif gilt auch dann, wenn das Kind am gewählten Betreuungstag den Kindergarten oder die Schule besucht und nur am Vormittag oder Nachmittag in der KiTa betreut wird. Im Gegenzug kann das Kind an kindergarten- oder schulfreien Tagen sowie während der Schulferien den ganzen Tag in der KiTa verbringen.

 

Die Tarife beinhalten die Betreuung und Verpflegung während der Öffnungszeiten. Die KiTa Schnäggehüsli kann Betreuungsleistungen, die ausserhalb der Öffnungszeiten erbracht werden müssen, auf der Basis dieses Tarifs für die konkret angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung stellen.

 

Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Für Kinder, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einen erhöhten Betreuungsaufwand haben, wird ein Zuschlag von CHF 50.00 pro Betreuungstag erhoben. Die Eltern können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Ausrichtung einer Pauschale für den ausserordentlichen Betreuungsaufwand stellen.

 

Verpflegungskosten

Für Babys bis 12 Monate werden keine Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.

Im Übrigen betragen die Verpflegungskosten bei den Ganztagsangeboten pauschal CHF 7.- pro Tag. Bei den Halbtagsangeboten pauschal CHF 6.-. pro Halbtag. Die Verpflegungskosten sind im jeweiligen Tagestarif enthalten.

Allfällige Betreuungsgutscheine werden nur für die Betreuungskosten ausgestellt. Die Verpflegungskosten sind in jedem Fall von den Eltern zu übernehmen.

 

Abrechnung

Die Eltern bezahlen eine Monatspauschale gemäss dem vertraglich vereinbar- ten Betreuungspensum. Diese Pauschale ist 12-mal pro Jahr geschuldet. Die Monatspauschale wird auf der Basis von 20 Werktagen pro Monat berechnet

(4 Wochen pro Monat).

Die Abrechnung erfolgt monatlich wie folgt:

 

 

Betreuungspensum

  20%

   40%

 60%

       80%

     100%

Baby bis 12 Monate

556.-

1112.-

   1668.-

2224.-

2780.-

Vorschulkind ab 12 Monate

468.-

936.-

1404.-

1872.-

2340.-

Schulkinder ab KiGa-Eintritt

-   Ganzer Tag

-   Vormittag

-   Nachmittag

 

360.-

272.-

272.-

 

720.-

544.-

544.-

 

1080.-

816.-

816.-

 

1440.-

1088.-

1088.-

 

1800.-

1360.-

1360.-

 

 

Die Betreuungskosten sind unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Platzes (z.B. Ferienabwesenheit oder Krankheit des Kindes, Schliessung an Feiertagen etc.) und auch während der Betriebsferien der KiTa geschuldet.

 

Eingewöhnung

Die Eingewöhnung wird pauschal mit CHF 300.- pro Kind verrechnet. Die Eingewöhnungsphase findet vor der vereinbarten Betreuung statt.

Für die Eingewöhnung kann keine Vergünstigung durch einen Betreuungsgut- schein beansprucht werden.

 

Zusätzliche Betreuungstage

Einzelne zusätzliche Betreuungstage können nach Absprache mit der KiTa-Leitung bezogen werden. Zusätzliche Betreuungstage werden zum selben Tarif in Rechnung gestellt.

 

Änderungen und Inkraftsetzung

Änderungen am Tarifreglement können vom Vorstand jederzeit beschlossen werden. Sie werden den Eltern mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt.

 

Dieses Reglement wurde vom Vorstand genehmigt und tritt per 01.08.2021 in Kraft. Es ersetzt das bisherige Tarifreglement vollständig.