Tarifreglement
Der Verein KiTa Schnäggehüsli bietet Betreuungsplätze für Kinder ab der
14. Woche bis und mit der 2. Klasse an. In der KiTa Schnäggehüsli werden auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreut. Kinder in sozialen Notsituationen werden aufgenommen, bis ein regulärer Platz für diese gefunden ist, soweit in der KiTa Schnäggehüsli die notwendigen Kapazitäten dafür vorhanden sind. Die KiTa Schnäggehüsli ist öffentlich zugänglich sowie konfessionell und politisch neutral.
Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine des Kantons Bern können bei der KiTa Schnäggehüsli eingelöst werden. Ein allfälliger Anspruch auf Betreuungsgutscheine ist durch die Eltern bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zur prüfen. Zuständig für die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde.
Tarife
Die nachfolgenden Tarife gelten für alle Eltern und unabhängig von der Ausstellung allfälliger Betreuungsgutscheine.
Babys bis 12 Monate |
Betreuung |
Verpflegung |
Tagestarif |
Monatspauschale Betreuungstag |
Ganzer Tag |
139.- |
******* |
139.- |
556.- |
Vorschulkinder ab 12 Monate |
Betreuung |
Verpflegung |
Tagestarif |
Monatspauschale Betreuungstag |
Ganzer Tag |
110.- |
7.- |
117.- |
468.- |
Schulkinder ab KiGa-Eintritt |
Betreuung |
Verpflegung |
Tagestarif |
Monatspauschale Betreuungstag |
Ganzer Tag* |
83.- |
7.- |
90.- |
360.- |
Vormittag mit Mittagessen |
62.- |
6.- |
68.- |
272.- |
Nachmittag mit Mittagessen |
62.- |
68.- |
272.- |
* Der Tarif gilt auch dann, wenn das Kind am gewählten Betreuungstag den Kindergarten oder die Schule besucht und nur am Vormittag oder Nachmittag in der KiTa betreut wird. Im Gegenzug kann das Kind an kindergarten- oder schulfreien Tagen sowie während der Schulferien den ganzen Tag in der KiTa verbringen.
Die Tarife beinhalten die Betreuung und Verpflegung während der Öffnungszeiten. Die KiTa Schnäggehüsli kann Betreuungsleistungen, die ausserhalb der Öffnungszeiten erbracht werden müssen, auf der Basis dieses Tarifs für die konkret angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung stellen.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen
Für Kinder, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einen erhöhten Betreuungsaufwand haben, wird ein Zuschlag von CHF 50.00 pro Betreuungstag erhoben. Die Eltern können bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Ausrichtung einer Pauschale für den ausserordentlichen Betreuungsaufwand stellen.
Verpflegungskosten
Für Babys bis 12 Monate werden keine Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
Im Übrigen betragen die Verpflegungskosten bei den Ganztagsangeboten pauschal CHF 7.- pro Tag. Bei den Halbtagsangeboten pauschal CHF 6.-. pro Halbtag. Die Verpflegungskosten sind im jeweiligen Tagestarif enthalten.
Allfällige Betreuungsgutscheine werden nur für die Betreuungskosten ausgestellt. Die Verpflegungskosten sind in jedem Fall von den Eltern zu übernehmen.
Abrechnung
Die Eltern bezahlen eine Monatspauschale gemäss dem vertraglich vereinbar- ten Betreuungspensum. Diese Pauschale ist 12-mal pro Jahr geschuldet. Die Monatspauschale wird auf der Basis von 20 Werktagen pro Monat berechnet
(4 Wochen pro Monat).
Die Abrechnung erfolgt monatlich wie folgt:
Betreuungspensum |
20% |
40% |
60% |
80% |
100% |
Baby bis 12 Monate |
556.- |
1112.- |
1668.- |
2224.- |
2780.- |
Vorschulkind ab 12 Monate |
468.- |
936.- |
1404.- |
1872.- |
2340.- |
Schulkinder ab KiGa-Eintritt - Ganzer Tag - Vormittag - Nachmittag |
360.- 272.- 272.- |
720.- 544.- 544.- |
1080.- 816.- 816.- |
1440.- 1088.- 1088.- |
1800.- 1360.- 1360.- |
Die Betreuungskosten sind unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Platzes (z.B. Ferienabwesenheit oder Krankheit des Kindes, Schliessung an Feiertagen etc.) und auch während der Betriebsferien der KiTa geschuldet.
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung wird pauschal mit CHF 300.- pro Kind verrechnet. Die Eingewöhnungsphase findet vor der vereinbarten Betreuung statt.
Für die Eingewöhnung kann keine Vergünstigung durch einen Betreuungsgut- schein beansprucht werden.
Zusätzliche Betreuungstage
Einzelne zusätzliche Betreuungstage können nach Absprache mit der KiTa-Leitung bezogen werden. Zusätzliche Betreuungstage werden zum selben Tarif in Rechnung gestellt.
Änderungen und Inkraftsetzung
Änderungen am Tarifreglement können vom Vorstand jederzeit beschlossen werden. Sie werden den Eltern mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt.
Dieses Reglement wurde vom Vorstand genehmigt und tritt per 01.08.2021 in Kraft. Es ersetzt das bisherige Tarifreglement vollständig.